Erläuterung zu Minijobs
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 400 € beträgt. Ein Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Nutzen Sie die Chance Ihr Know-how zu erhalten und einzubringen oder um neue Berufserfahrungen zu sammeln.
Die
geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als
Arbeitnehmer/-in steuer- und abgabenfrei. Ihr Arbeitgeber ist
verpflichtet Sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft
Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre
Renten- und Krankenversicherung ein.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.minijob-zentrale.de der Knappschaft-Bahn-See.
Auch als Arbeitslose/r können Sie einen Minijob ausüben. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie jede Art von Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit melden.
Für
die Vermittlung von Kurzzeitjobs wird in ausgewählten Agenturen für
Arbeit die JOBVermittlung entweder im Arbeitgeber-Service oder im
Rahmen einer eigenen Organisationseinheit angeboten. Erkundigen Sie
sich vor Ort nach einer geringfügigen Beschäftigung oder nutzen Sie die
JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit im Internet.
Durch einen Minijob können sich neue Möglichkeiten für Sie ergeben:
- Der Arbeitgeber kann sich von Ihnen im Arbeitsalltag überzeugen.
- Sie sammeln Referenzen, möglicherweise auch neue Qualifikationen und knüpfen neue Kontakte. Zudem erhalten Sie – gerade wenn es sich um einen Mini-Job in einer für Sie fremden Branche handelt - Einblicke in andere Berufe.