Erläuterung zu Minijobs

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 400 € beträgt. Ein Minijob kann gleichzeitig der Einstieg in ein reguläres Arbeitsverhältnis sein. Nutzen Sie die Chance Ihr Know-how zu erhalten und einzubringen oder um neue Berufserfahrungen zu sammeln.

Die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind für Sie als Arbeitnehmer/-in steuer- und abgabenfrei. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet Sie ordnungsgemäß bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft Bahn See anzumelden. Dort zahlt er auch einen Pauschalbetrag für Ihre Renten- und Krankenversicherung ein.
Ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten www.minijob-zentrale.de der Knappschaft-Bahn-See.

Auch als Arbeitslose/r können Sie einen Minijob ausüben. Ob und in welchem Umfang das Nebeneinkommen auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Wichtig ist, dass Sie jede Art von Nebenbeschäftigung der Agentur für Arbeit melden.

Für die Vermittlung von Kurzzeitjobs wird in ausgewählten Agenturen für Arbeit die JOBVermittlung entweder im Arbeitgeber-Service oder im Rahmen einer eigenen Organisationseinheit angeboten. Erkundigen Sie sich vor Ort nach einer geringfügigen Beschäftigung oder nutzen Sie die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit im Internet.
Durch einen Minijob können sich neue Möglichkeiten für Sie ergeben:

  • Der Arbeitgeber kann sich von Ihnen im Arbeitsalltag überzeugen.
  • Sie sammeln Referenzen, möglicherweise auch neue Qualifikationen und knüpfen neue Kontakte. Zudem erhalten Sie – gerade wenn es sich um einen Mini-Job in einer für Sie fremden Branche handelt - Einblicke in andere Berufe.

Flyer der Bundesagentur für Arbeit downloaden